Aufschließungsabgabe

Die im Gesetz vorgegebene Formel lautet:
Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz

Berechnungslänge: Sie ergibt sich aus der Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes in m² (nur Baufläche)

Bauklassenkoeffizient: Er beträgt in der Bauklasse I 1,00 und erhöht sich für jede weitere zulässige Bauklasse um je 0,25.

Einheitssatz: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.06.2010 einen Einheitssatz von € 480,00 beschlossen.

 

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