Jungbürgerförderung

Jungbürgerunterstützung

JUNGBÜRGERUNTERSTÜTZUNG
Richtlinien lt. Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.3.2003, 27.09.2005 und 17.12.2013

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:
Antragsteller durchgehend 10 Jahre in Katzelsdorf gemeldet – Hauptwohnsitz
Antragsteller maximal 35 Jahre alt
Größe des neu erworbenen Bauplatzes: max. 900 m²
Antragsfrist: spätestens 3 Jahre nach Fertigstellungsmeldung gem.
§ 30 NÖBO 1996
Nur einmalige Antragstellung möglich 
Antrag formlos an Gemeindeamt

Kategorie I – Hausbau bei Kauf eines Privatgrundstückes:

Bei Hauptmeldung
Direktzuschuss von € 35,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)

Kategorie II – Haus- bzw. Wohnungskauf (auch Genossenschaftswohnungen):

Bei Hauptmeldung
Direktzuschuss von € 26,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)

Kategorie III – Hausbau bei Kauf eines Gemeindegrundes:

Bei Hauptmeldung
Direktzuschuss von € 22,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)

Kategorie IV – Wohnungseinbau in bestehendes Haus oder Haus-
bau auf Eigengrund:

Bei Hauptmeldung
Direktzuschuss von € 18,-- pro m² Wohnnutzfläche (max. jedoch 130 m²)

 

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