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Die im Gesetz vorgegebene Formel lautet: Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz
Berechnungslänge: Sie ergibt sich aus der Quadratwurzel der Fläche des Bauplatzes in m² (nur Baufläche)
Bauklassenkoeffizient: Er beträgt in der Bauklasse I 1,00 und erhöht sich für jede weitere zulässige Bauklasse um je 0,25.
Einheitssatz: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.06.2010 einen Einheitssatz von € 480,00 beschlossen.