Hundeabgaben und Hundemarke

Jeder Hund ist bei der Gemeinde anzumelden. Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Bezahlung der Hundeabgabe von der Gemeinde persönlich ausgehändigt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Bei Verlust ist bei der Gemeinde eine neue Hundemarke anzukaufen (€ 2,64).

Die allgemeine Hundeabgabe (€ 20,--), bzw. die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (€ 65,40) wird jährlich im 1. Quartal mit den Gemeindeabgaben eingehoben.

Zuständig

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