Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung


Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

2) Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzten: Reisedokument (Reisepass)

3) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon wer den Meldezettel ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich.


Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Oben genannte Urkunden. Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig Online (über des Zentrale Melderegister) von der Gemeinde, in der der Zuzug erfolgt, durchgeführt.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: Oben genannte öffentlichen Urkunden

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde.

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Oben genannte Urkunden. Bei Anmeldung des Wohnsitzes wird gleichzeitig Online von der Gemeinde, in der der Zuzug erfolgt, die Abmeldung durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Die Abmeldung ist am Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes in Österreich durchzuführen.

 

Zuständig

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